Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und sind bis zur Bekanntmachung neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen gültig. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von der Firma Libellula GmbH nicht Bestandteil des Vertrages.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) regeln die Lizenz zur Nutzung der Software sowie jede andere Lieferung von Waren und Dienstleistungen an Kunden und gelten, soweit nicht anders vereinbart, für alle Vertragsbeziehungen von Libellula mit seinen Kunden.
Die Informationen und Eigenschaften, die in den gedruckten und/oder elektronischen Dokumenten von Libellula (Katalog, Mitteilungen, Broschüren, Briefe..., im Folgenden "Dokumentation" genannt) angegeben sind, dienen nur zur Information.
DER VERTRAG
Die Software wird vom Kunden auf der Grundlage seiner Produktionsanforderungen und der Eigenschaften der Hardware und der Maschinen, die er verwendet und/oder zu verwenden plant, ausgewählt. Libellula übernimmt keine Verantwortung für die Angemessenheit dieser Wahl und die Richtigkeit der in der Verhandlungsphase gemachten Angaben, auch wenn diese darauf abzielen, die Software im Rahmen der Bestellung oder des Angebots zu identifizieren.
Libellula behält sich das Recht vor, angemessene Änderungen an der Software vorzunehmen, auch während der Bearbeitung von Aufträgen, wobei die wesentlichen Merkmale der Software selbst erhalten bleiben.
Etwaige Bestellungen des Kunden bedürfen der Schriftform (dieses Formerfordernis gilt auch bei Verwendung von E-Mail als erfüllt) und sind unwiderruflich. Der Vertrag gilt auch dann als zustande gekommen, wenn die Lieferung der Software durch Libellula und/oder die Erbringung der von der Bestellung umfassten Leistungen ohne vorherige Annahme der Bestellung des Kunden durchgeführt wird.
PREIS - BEZAHLUNG
Die Preise sind in Euro angegeben und enthalten keine Mehrwertsteuer. Libellula behält sich das Recht vor, seine Preisliste jederzeit zu ändern. In den von Libellula ausgestellten Rechnungen ist das vereinbarte Zahlungsziel angegeben, nach dessen Ablauf - ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf - die gesetzlichen Verzugszinsen fällig werden.
Die Nutzungslizenz ist befristet bis zur vollständigen Begleichung des vom Kunden geschuldeten Betrags (ggf. auch in Form von Gebühren und Zinsen). Zu diesem Zweck wird die vertragsgegenständliche Software mit temporären Codes versehen, die ihren Betrieb bis zum entsprechenden Fälligkeitsdatum sicherstellen. Im Falle der Nichtzahlung auch nur einer einzigen Rate, unabhängig von der Höhe und auch wenn sie sich auf die Bereitstellung von Dienstleistungen und/oder anderen Gütern bezieht, kann Libellula sich weigern, den Betrieb der Software wieder zu aktivieren und/oder die endgültigen Codes zu liefern.
Ungeachtet des Vorstehenden führt die Nichtzahlung auch nur einer einzigen Rate, unabhängig vom Betrag, zum Verfall der Frist und Libellula kann den gesamten noch fälligen Betrag vom Kunden verlangen. Libellula behält sich das Recht vor, die Lieferung bis zur vollständigen Begleichung aller ausstehenden Rechnungen auszusetzen oder laufende Aufträge zu stornieren, unbeschadet der Ausübung von Rechtsbehelfen.
Der Kunde kann aus keinem Grund seine Zahlungen aussetzen und/oder seine Schuld aufrechnen, indem er sich auf einen Verzug von Libellula. beruft.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Vorbehaltlich der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen haftet das Unternehmen nicht für direkte oder indirekte Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Software und der Dokumentation entstehen.
In jedem Fall haftet Libellula - sofern sie dem Besteller gegenüber schadensersatzpflichtig ist - nur bis zur Höhe des Gegenwertes der erbrachten Leistung.
SOFTWARE-UPDATE UND TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG
Libellula behält sich das Recht vor, die Produktion und/oder den Vertrieb einzustellen und/oder die Eigenschaften der dem Kunden angebotenen und in der Preisliste oder in einem Handels- oder Werbedokument angegebenen Software zu ändern, ohne dass der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung hat.
Mit Ausnahme des Kunden, mit dem Libellula einen separaten jährlichen Supportvertrag für die Software abgeschlossen hat, deren Produktion und/oder Vermarktung eingestellt wurde und/oder deren Merkmale sich geändert haben, behält sich Libellula ebenfalls das Recht vor, den entsprechenden technischen Support einzustellen.
DIE HARDWARE-LIZENZ UND DEN SOFTWARE-SCHLÜSSEL
Unbeschadet der Bestimmungen in Abschnitt 3.2. ist die von Libellula erteilte Nutzungslizenz für alle Produkte unbefristet und gewährt dem Kunden, der vollständig bezahlt hat, das Recht, die Software, ihre Anpassungen, etwaige Aktualisierungen und die gesamte dazugehörige Dokumentation sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form zu nutzen.
Jede von Libellula zur Verfügung gestellte Lizenz ist durch ein Hardware- oder Software-Schlüsselgerät geschützt. Ein solches Gerät wird im Falle einer Fehlfunktion während der Garantiezeit kostenlos ersetzt, wenn es sich um einen Hardwareschlüssel handelt und das Gerät bei Libellula zurückgegeben wird. Nach Ablauf dieser Frist wird das Gerät zum jeweils gültigen Listenpreis ersetzt, ebenfalls bei Rückgabe wie oben für den Hardwareschlüssel.
Der Kunde, der den Kaufvertrag unterschreibt, ist die einzige Person, die berechtigt ist, die darin erteilten Lizenzen zu nutzen und darf sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Libellula. nicht verleihen, abtreten, vermieten oder verkaufen.
Vertragliche Lizenzen gewähren dem Kunden das Recht zur Nutzung nur an dem im Vertrag angegebenen Ort. Jede Übertragung an einen anderen Ort muss im Voraus von Libellula. genehmigt werden.
GARANTIE
Für die Software gilt die gesetzliche Gewährleistung von einem Jahr ab Lieferung.
Der Kunde muss Libellula innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung schriftlich und konkret über Mängel und/oder Qualitätsmängel der Software informieren. Das Erfordernis der Spezifizität der Beanstandung gilt nur insoweit als erfüllt, als der Kunde es Libellula ermöglicht, zumindest das Merkmal der Software zu identifizieren, das angeblich mangelhaft ist oder fehlt.
Die Gewährleistung umfasst die Beseitigung von Mängeln und Abweichungen von der Funktionsbeschreibung auf Kosten von Libellula unter Ausschluss einer Minderung der vereinbarten Vergütung. Die Gewährleistung setzt jedoch das ordnungsgemäße Funktionieren der Maschinen und der zugehörigen Systemsoftware sowie die ordnungsgemäße Nutzung des Systems durch den Besteller voraus und ist nur wirksam, wenn die Programme nicht verändert oder ganz oder teilweise in andere Programme übernommen werden.
LIEFERUNG
Sofern im Vertrag nicht anders angegeben, wird die Lieferverpflichtung von Libellula durch die Übersendung eines Links zum Herunterladen der Software spätestens 90 Tage nach Vertragsabschluss erfüllt. Dieser Link wird dem Kunden per E-Mail zugesandt.
Alle Lieferfristen verstehen sich als unverbindlich.
Zu den Gründen höherer Gewalt, die Libellula von seinen Verpflichtungen entbinden, zählt ausdrücklich die Nichtverfügbarkeit, aus welchem Grund auch immer, seitens des Kunden zur Lieferung und/oder Installation der Software.
RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
Libellula beansprucht das Urheberrecht an der Software. Der Kunde muss dieses Recht respektieren, indem er es unterlässt, die Software und ihre Dokumentation ganz oder teilweise zu vervielfältigen.
Der Kunde verpflichtet sich außerdem, das Warenzeichen und alle anderen gewerblichen Rechte von Libellula. zu respektieren.
VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN
Alle an den Kunden gelieferten oder gesendeten Dokumente, gleich welcher Art, bleiben ausschließliches Eigentum von Libellula und dürfen, außer nach vorheriger Vereinbarung, aus keinem Grund an Dritte weitergegeben werden.
Die Tatsache, dass Libellula eine der Bestimmungen der GVK nicht in Anspruch genommen hat, kann nicht als Verzicht des Unternehmens auf die Inanspruchnahme weiterer Bestimmungen ausgelegt werden.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT
Der Gerichtshof von Asti oder der Friedensrichter von Alba sind je nach Streitwert ausschließlich für alle Streitigkeiten zuständig, die sich auf die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien beziehen und/oder durch die vorliegenden AGB geregelt werden.
Die Beziehungen zum Kunden unterliegen italienischem Recht, unter ausdrücklichem Ausschluss der Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens von 1980. Falls die vorliegenden AGB in eine Fremdsprache übersetzt werden, ist nur der italienische Text verbindlich.
EFFEKT
Die vorliegenden AGB ersetzen andere, früher in unseren Dokumenten enthaltene allgemeine Bedingungen.